Vermarktungsförderung für Potsdam
Förderrichtlinie zur Stärkung von Kleinstunternehmen in der Landeshauptstadt Potsdam

Ziel dieser Förderrichtlinie ist die Stärkung von Kleinstunternehmen in der Landeshauptstadt Potsdam bei der überregionalen Vermarktung sowie dem überregionalen Absatz der Produkte und Dienstleistungen. Dadurch soll insbesondere die einzelunternehmensbezogene Positionierung im unternehmerischen Wettbewerb unterstützt werden.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind eigenständige Kleinstunternehmen mit ihrer Hauptniederlassung oder selbstständigen Zweigniederlassung in der Landeshauptstadt Potsdam, die:
- weniger als 10 Personen beschäftigen,
- einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Mio. EUR erzielen,
- eigenständig sind,
- sich nicht in Schwierigkeiten befinden
und folgenden Wirtschaftszweigen zuzuordnen sind:
(entsprechend der Klassifikation der Wirtschaftszweige des Statistischen Bundesamtes, Ausgabe 2008 - WZ 2008)
- Anbau einjähriger Pflanzen (Abschnitt A | Klasse 01.1)
- Anbau mehrjähriger Pflanzen (Abschnitt A | Klasse 01.2)
- Betrieb von Baumschulen sowie Anbau von Pflanzen zu Vermehrungszwecken (Abschnitt A | Klasse 01.3)
- Haltung von anderen Rindern, Schafen und Ziegen und Schweinen (Abschnitt A | Klasse 01.42, 01.45 und 01.46)
- Verarbeitendes Gewerbe (Abschnitt C)
- Baugewerbe (Abschnitt F)
- Einzelhandel in Verkaufsräumen mit einer maximalen Verkaufsfläche von 300 m² (Abschnitt G | Klasse 47)
- Gastronomie (Abschnitt I | Klasse 56)
- Information und Kommunikation (Abschnitt J)
- Architektur- und Ingenieurbüros; technische, physikalische und chemische Untersuchung (Abschnitt M | Klasse 71)
- Forschung und Entwicklung im Bereich Natur-, Ingenieur-, Agrarwissenschaften und Medizin (Abschnitt M | Klasse 72.1)
- Ateliers für Textil-, Schmuck-, Grafik- u. ä. Design (Abschnitt M | Klasse 74.1)
- Vermietung von Sport- und Freizeitgeräten (Abschnitt N | Klasse 77.21)
- Garten- und Landschaftsbau (Abschnitt N | Klasse 81.30.1)
Generell ausgeschlossen nach dieser Richtlinie sind "Backshops und Selbstbedienungsbäckereien", "Handelsketten und Filialisten", "Franchisenehmer*innen", "Apotheken und Augenoptiker", "Tankstellen", "Herstellung, Verarbeitung und Vermarktung von Tabak, Tabakerzeugnissen, Tabakersatzstoffen", "Herstellung, Verarbeitung und Vermarktung von Waffen und Munition".
Was beinhaltet die Förderung?
Marketingberatung
Ziel: Beratung zu den vielfältigen Aspekten eines professionellen Online-Marketings und Umsetzung der empfohlenen Leistungen, z.B.:
- Entwicklung einer unternehmensspezifischen Online-Marketing-Strategie
- Aufbau einer professionellen, rechtssicheren Internetpräsenz mit
- Web-Shops
- Social-Media-Tools
- Content-Marketing

Unternehmensbezogenes
Erscheinungsbild
Ziel: Aufbau und Stärkung des Unternehmens durch:
- konzeptionelle Entwicklung eines einheitlichen unternehmensbezogenen Erscheinungsbildes
- Neukonzipierung und -gestaltung eines bereits bestehenden Erscheinungsbildes (Re-Design)
- Produktion von neuentwickelten unternehmensbezogenen Kommunikationsmittel
Unternehmensbezogene Website
Ziel: Erstellung/Überarbeitung der Unternehmenswebseite
- konzeptionelle Erarbeitung und Umsetzung einer neuen unternehmensbezogenen Website
- Neukonzipierung und -gestaltung einer bestehenden Website (Relaunch)

Schutzrechte
Ziel: Schützen der Marke durch
- Eintragung einer Marke, eines Geschmacksmusters, Gebrauchsmusters oder Sortenschutzes
- Beratungen zur Eintragung und die Abwicklung der Eintragung durch Rechtsanwälte
Art und Höhe der Förderung
Die Vermarktungsförderung der Stadt Potsdam kann als Projektförderung, als Anteilsfinanzierung oder auch als Zuschuss genutzt werden.
Erstattet werden 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben für die Umsetzung eines im Rahmen dieser Richtlinie förderfähigen Vorhabens. Der maximale Zuschuss je Fördergegenstand beträgt jeweils 1.500 EUR.
Die verschiedenen Gegenstände dieser Förderrichtlinie können durch einen Antragstellenden jeweils einmalig beantragt werden. Darüber hinaus ist eine erneute Bewilligung ausgeschlossen. Förderungen aus Mitteln des Landes Brandenburg oder des Bundes sind vorrangig zu nutzen.
Jährlich können maximal 4.500 EUR Zuschuss je Antragstellenden ausgereicht werden.
Der Zuschuss wird als De-minimis-Beihilfe gewährt. Die Gesamtsumme der einem Unternehmen gewährten „De-minimis“-Beihilfe, darf 200.000 EUR bzw. 100.000 EUR bei Unternehmen, die im Straßentransportsektor tätig sind, bezogen auf einen Zeitraum von drei Kalenderjahren nicht übersteigen.
Vor Antragstellung wird eine Information und Beratung zum Förderprogramm und seinen Schwerpunkten durch die Wirtschaftsförderung der Landeshauptstadt Potsdam empfohlen.
Antragsformulare sind bei der Bewilligungsstelle erhältlich oder können über das Internet unter https://vv.potsdam.de/vv (Stichwort: Vermarktungsförderung) heruntergeladen werden.
Die Auszahlung des bewilligten Zuschusses erfolgt im Erstattungsprinzip auf der Grundlage eines Verwendungs-nachweises (Vorlage eines Sachberichts, der Originalrechnungen und -zahlungsnachweise)
- Eigenleistungen
- Eigene Personal-, Gemein-, Telekommunikations- und Reisekosten
- Abonnierte oder anmietbare Gestaltungsvorlagen, denen keine individuelle dem Auftraggeber zuzuordnen-de Kreativleistungen zugrunde liegt
- Produktion von Kommunikationsmitteln, die nicht im Rahmen der Förderung neuentwickelt wurden oder bereits bestehen
- Websites, die keine eigenständige Bearbeitung der Inhalte durch den Zuwendungsempfänger zulassen
- Websites, deren Inhalte gegen geltendes Recht oder sittliche, ethische und moralische Grundsätze versto-ßen
- Ausgaben für den Domainerwerb, das Hosting, die Wartung, erforderliche Updates oder weitere Folgekos-ten der Website
- Recherche- und Beratungsleistungen durch Rechtsanwälte, die keinen direkten Bezug zur geplanten Ein-tragung einer Marke, eines Geschmacksmusters, Gebrauchsmusters oder Sortenschutzes aufweisen
- Weitere Schutzformen, Lizenzen, Zertifizierungen außerhalb der Eintragung einer Marke, eines Ge-schmacksmusters, Gebrauchsmusters oder Sortenschutzes zum nationalen oder EU-weiten Schutz